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AKTUELLE INFORMATION ZUM UMGANG DER JGU MIT DER CORONA-PANDEMIE

Die JGU ist seit dem 26. Mai 2022 im Normalbetrieb.

[letzte Status-Aktualisierung 16.02.2023]

Positiv auf den Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen müssen seit dem 26.11.2022 außerhalb ihrer Wohnung durchgängig eine Maske (medizinische Gesichtsmaske / OP-Maske oder FFP2) tragen. Für sie gilt ein Betretungs- und Betätigungsverbot in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Massenunterkünften. Positiv getestete Personen, die der durchgängigen Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung nicht nachkommen können, unterliegen unverändert der Absonderungspflicht. Ein Wahlrecht zwischen beiden Optionen besteht nicht.

Zum 30. September 2022 enden mit Auslaufen der Corona Satzung zahlreiche Sonderegelungen für den Studien- und Prüfungsbetrieb. Mit Beginn des WiSe gelten insbesondere bei Fristen für Wiederholungsprüfungen und Abschlussarbeiten und mit Blick auf die Abmeldung von Prüfungen wieder alleine die Regelungen der Prüfungsordnungen.

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Bei Rückfragen können Sie sich an corona@uni-mainz.de wenden.

Fragen zu Corona im Zusammenhang mit Studienorganisation und Prüfungen richten Sie bitte an corona-semesterplanung@uni-mainz.de.


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